Das Jahresende naht – und mit ihm deine letzte Chance, Steuern zu sparen.
Mit Tax Loss Harvesting nutzt du Verluste aus deinem Krypto-Portfolio, um Gewinne auszugleichen – und zahlst am Ende deutlich weniger Steuern.
Das Prinzip: Coins im Minus verkaufen, Verlust realisieren, Steuerlast senken – legal, effektiv und besonders sinnvoll am Jahresende. Was bei Aktien längst üblich ist, funktioniert auch mit Bitcoin, Ethereum & Co.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du Tax Loss Harvesting richtig einsetzt – und wie Blockpit -Nutzer:innen im Schnitt 2.395 € sparen. Oder lieber als Video? Schau rein – mit zwei weiteren legalen Tipps zur Krypto-Steueroptimierung:
Inhaltsverzeichnis
ToggleIst Tax Loss Harvesting bei Kryptowährungen erlaubt?
Ja – und zwar ganz offiziell. In Deutschland ist Tax Loss Harvesting für Kryptowährungen ausdrücklich gesetzlich zulässig. Der Krypto-Handel fällt unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Das bedeutet:
Verluste, die du innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierst, kannst du steuerlich nutzen, um Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften – etwa aus Krypto, Gold oder Immobilien – auszugleichen und so deine Steuerlast zu senken.
Wichtig sind dabei zwei Punkte:
- Nur realisierte Verluste zählen: Nur Verluste aus einem tatsächlichen Verkauf von Kryptowährungen oder Tausch können geltend gemacht werden. Bloße Kursverluste ohne Verkauf bleiben steuerlich ohne Bedeutung.
- Die Haltefrist entscheidet: Die Verluste müssen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung entstehen. Nach Ablauf dieser Frist sind Veräußerungen zwar steuerfrei – Verluste daraus aber steuerlich wirkungslos.
Kurz gesagt: Wer klug plant und rechtzeitig handelt, kann mit Tax Loss Harvesting legale Steuervorteile sichern.
Doch was ist Tax Loss Harvesting konkret? (Beispiel)
Wenn du Kryptowährungen mit Gewinn verkaufst, musst du diese Gewinne versteuern. Im Beispiel wurde Bitcoin für 10.000 € gekauft und für 20.000 € verkauft – der Gewinn beträgt also 10.000 €, woraus eine Steuerlast von 2.500 € (bei angenommenen Steuersatz von 25 %) entsteht. Um diese Steuer zu senken, kannst du im selben Jahr andere Assets mit Verlust verkaufen.
Im Beispiel wurde ein Memecoin für 8.000 € gekauft und für 2.000 € verkauft – also ein Verlust von 6.000 €. Dieser Verlust reduziert die steuerpflichtigen Gewinne:
Statt 10.000 € müssen nur noch 4.000 € versteuert werden – die Steuer sinkt von 2.500 € auf 1.000 €. Dadurch sparst du 1.500 € Steuern, ohne dein Gesamtvermögen langfristig zu verringern.
Welche Gewinne kannst du mit Krypto-Verlusten ausgleichen?
Nicht alle Gewinne lassen sich mit Krypto-Verlusten verrechnen – aber viele. In Deutschland gilt: Nur Erträge, die ebenfalls unter private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) fallen, können ausgeglichen werden.
Konkret heißt das:
- Andere Kryptowährungen: Verluste aus einem Coin-Verkauf kannst du direkt mit Gewinnen aus anderen Krypto-Trades verrechnen.
- Edelmetalle: Hast du z. B. Gold oder Silber innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft, kannst du diese Gewinne mit Krypto-Verlusten senken.
- Immobilien: Auch Gewinne aus Immobilienverkäufen innerhalb von zehn Jahren zählen zu privaten Veräußerungsgeschäften – Krypto-Verluste können sie steuerlich mindern, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
- Sonstige Vermögenswerte: Dazu gehören Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere Wertgegenstände, wenn sie innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist verkauft wurden.
Kurz gesagt: Überall dort, wo das Gesetz von „privaten Veräußerungsgeschäften“ spricht, kannst du mit Krypto-Verlusten Steuern sparen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für Tax Loss Harvesting?
Ganz klar: am Jahresende.
Der Dezember ist der wichtigste Monat, um deine Krypto-Steuerlast aktiv zu optimieren – denn nur Verluste, die vor dem 31. Dezember realisiert werden, zählen für das aktuelle Steuerjahr.
Jetzt hast du einen vollständigen Überblick über deine Gewinne und Verluste des Jahres. Indem du schwache Positionen verkaufst, kannst du steuerlich anrechenbare Verluste erzeugen und damit Gewinne aus dem laufenden Jahr ausgleichen. Das reduziert deine Steuerlast – und verschafft dir einen sauberen Start ins neue Jahr.
Der Vorteil: Gegen Jahresende weißt du genau, wie dein Portfolio performt hat, wie hoch deine Gewinne sind und wie viel du noch durch geschickte Verkäufe sparen kannst. Das macht Dezember zum optimalen Zeitpunkt für Tax Loss Harvesting.
Natürlich gibt es auch andere sinnvolle Zeitpunkte:
- Während Marktabschwüngen: Wenn Kurse stark fallen, kannst du Verluste realisieren und sie steuerlich nutzen – auch unabhängig vom Jahresende.
- Vor regulatorischen Änderungen: Wenn etwa neue Steuervorschriften kommen, kann sich ein früher Verkauf lohnen.
- Bei gescheiterten Projekten: Tokens, die dauerhaft wertlos sind, können verkauft werden, um den Verlust steuerlich geltend zu machen.
Aber keine Phase ist so wirkungsvoll wie der Jahresendspurt. Wer jetzt handelt, kann seine Steuerlast deutlich senken – bevor der Countdown auf Mitternacht läuft.
Gibt es eine Grenze für Tax Loss Harvesting?
Nein – eine Obergrenze gibt es nicht. Verluste aus Krypto-Verkäufen können im selben Jahr vollständig mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Wichtig: Diese Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften (z. B. Gehalt, Zinsen oder Dividenden) kombiniert werden – sie bleiben innerhalb der Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte.
Und falls du mehr Verluste als Gewinne hast? Kein Problem. Die überschüssigen Beträge kannst du unbegrenzt in kommende Steuerjahre vortragen und dort mit neuen Gewinnen verrechnen – das nennt sich Verlustvortrag. So gehen keine Steuervorteile verloren – sie verschieben sich nur in die Zukunft.
Wash Sale Regeln – was du wissen musst
Die sogenannte Wash Sale Rule soll verhindern, dass Anleger Verluste nur zum Zweck der Steuerersparnis erzeugen. Sie bedeutet: Wer eine Kryptowährung mit Verlust verkauft, sollte sie nicht sofort wieder zurückkaufen, nur um den Verlust steuerlich zu nutzen.
In Deutschland gibt es keine ausdrückliche Wash-Sale-Regel, aber die Finanzbehörden können solche Transaktionen als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) einstufen – vor allem, wenn kein echter wirtschaftlicher Grund dahintersteht.
Unser Tipp: Lass etwas Zeit zwischen Verkauf und Rückkauf vergehen und dokumentiere jede Transaktion sorgfältig. Der Rückkauf sollte aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen – nicht nur aus steuerlichen. So bleibst du auf der sicheren Seite.
Wie Blockpit dir hilft
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Zuletzt aktualisiert am 28. November 2025




