Deutschlands BaFin ordnet Ethena an, das Geschäft mit USDe-Token einzustellen
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ethena GmbH angewiesen, ihre Geschäfte im Zusammenhang mit der Ausgabe von USDe-Token einzustellen. BaFin stellte während des Genehmigungsverfahrens schwerwiegende Mängel in den Abläufen der Ethena GmbH fest und verhängte Sanktionen, die zur Aufhebung der USDe-Token-Ausgabe führten. Das Unternehmen trat unter den Übergangsbestimmungen der europäischen Krypto-Asset-Marktregulierung (MiCAR) in den deutschen Markt ein, zog jedoch seinen Genehmigungsantrag am 3. April 2025 zurück. Daher kann die Ethena GmbH in der EU nicht weiter operieren und muss einen Rückzahlungsplan für ihre USDe-Token unter der Aufsicht der BaFin umsetzen. BaFin verhängte zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 Euro und untersagte Zahlungen und Verkäufe, um die Unternehmensvermögen vor Ansprüchen der Gläubiger zu schützen.
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