Der U.S. Federal Accounting Standards Advisory Board betrachtet beschlagnahmte Kryptowährungen als "nicht-monetäre Vermögenswerte"
Der U.S. Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) erklärte, dass beschlagnahmte Kryptowährungen als "nicht-monetäres Eigentum" betrachtet werden sollten, während digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) als monetäre Instrumente angesehen werden sollten. FASAB stellte fest, dass Kryptowährungen "typischerweise nicht alle Eigenschaften von Geld besitzen" und betonte, dass sie "nicht effektiv als Rechnungseinheit, Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel dienen können."
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